Apr

05

 

Ich hab von der MfG ein Musik-Stöckchen zugeworfen bekommen. Vor einigen Wochen hätte mich das wohl noch recht wenig interessiert, aber da ich zwangsweise durch die Zwangs-Mac-Nutzung auch zwangsweise iTunes nutze, habe ich mal ganz ungezwungen dieses Stöckchen beantwortet, obwohl meine eigentliche Musik zwangsweise auf der Festplatte meines kaputten PC weilt. Snüff.

1. Starte Dein iTunes, was sagt die Statistik?
- 1620 Titel (Dank Mamas Schlagern!)
- 3,9 Tage
- 5,83 GB

2. Kürzester und längster Track (ohne „Intros“):
Kürzester: Korn – Twist (0:51 Minuten)
Längster: Korn feat. Robert Smith – Make Me Bad/In Beetween Days (23:12 Minuten)

3. Erster und letzter Track (nach Titelname):
Erster: Korn – A.D.I.D.A.S.
Letzter: Feist – 1234

4. Erster und letzter Interpret:
Erster: A.C. Newman
Letzter: 5000 Volts

5. Erstes und letztes Album (nach Titel):
Erstes: Udo Jürgens – Aber bitte mit Sahne I+II
Letztes: 1987 – CannaPower-Top-100

6. Die fünf meistgespielten Tracks:
- MIA. – Tanz der Moleküle
- Norah Jones – Thinking About You
- Sia – Sunday
- Ich + Ich – Stark
- Bodyrox – Yeah Yeah (D. Ramirez Vocal Club Mix)

7. Fünf Songs im Partyshuffle (Party-Jukebox):
- Cassie – Call U Out
- Eddie Thoneick – Forgiveness (Eddie Thoneick’s Lifted Mix)
- Katie Melua – What It Says On The Tin
- Slipknot – Vermilion Part 2
- De Souza – Guilty (Eddie Thoneick Remix)

8. Suche nach folgenden Begriffen – wieviele Songs tauchen als Ergebnis auf?
- Sex: 10
- Death: 1
- Love: 73
- You: 113
- Home: 6
- Boy: 18
- Girl: 18
- Black: 14
- Red: 30
- Gold: 16

9. Zuerst / Zuletzt hinzugefügt:
Zuerst: Erik Silvester – Du liebst nur einmal (Yeah!)
zuletzt: Wir Sind Helden – Hände Hoch (Valentin Hoell Western Swing Remix)

Ich werfe das Stöckchen an alle weiter, die (un)freiwillig iTunes benutzen.


Der Beitrag wurde am Samstag, den 5. April 2008 um 22:36 Uhr veröffentlicht und wurde unter Station57 & Co. abgelegt. Du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS 2.0 Feed verfolgen. Du kannst einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback auf deiner Seite einrichten.

20 Reaktionen

Helmut
um 00:03

Irgendwie leb ich überhaupt nicht mehr aufn neusten Stand…

iPhone. iPod. iTunes.
i hab keine Ahnung!

TiCar
um 08:46

Na da wird sich jetzt aber die Internetpolizei über deine Statistik tierisch freuen – muss sie ja gar nicht mehr zu dir nach Hause kommen, um dir ein netten Brief zu schicken :freu

PS: Kann ich mal mit meiner 500GB Festplatte vorbei kommen?

Henning
um 12:15

@TiCar
An diesem Beitrag ist nichts Illegales zu erkennen. Musik tauschen ist im privaten Umfeld auch nach wie vor erlaubt (solange dabei kein „technisch wirksamer“ Kopierschutz umgangen wird.
Musik in Tauschbörsen anbieten, ist rechtlich allerdings nicht in Ordnung. Aber davon steht da ja nichts.

beta
um 13:45

o_o gut, dass ich kein iTunes habe x)

Yannick
um 17:01

Wusste gar nicht, dass es zwei Teile von Udo Jürgens – Aber bitte mit Sahne gibt :D

[…] werfe das Stöckchen (wie auch Jenny) an alle weiter, die iTunes benutzen. April 6, 2008 | abgelegt unter Allgemein, Musik, […]

krisz
um 18:50

@Henning
Nichts illegales?

Letztes Album: 1987 – CannaPower-Top-100

Such mal bei Google nach CannaPower und du wirst sehen, dass diese Quelle garantiert nicht auf „tauschen im privaten Umfeld“ schließen lässt.
Ihr könnt mich paranoid nennen, aber ich würde Jenny trotzdem empfehlen, das zu löschen …

bogus
um 19:00

Da ich alles habe, wovon Helmut angeblich keine Ahnung hat, sollte ich mich an diesem Stöckchen vergreifen. Ich empfinde es jedoch als absolut pointless und verspüre zudem kaum Lust, die Vielzahl der Tracks, die mit „Death“ zu tun haben zu zählen. Und weil ich einfach keinen Beitrag schreibe, wenn ich gerade nichts zu bloggen habe, verzichte ich.

Henning
um 22:15

@krsz
Soweit ich weiß, kommt es darauf an, wo es Jenny herhat, nicht woher derjenige es hat von dem sie es hat. Sie darf nur nichts aus „offensichtlich illegalen“ Quellen holen und die Festplatte eines Freundes/einer Freundin ist keine offensichtlich illegale Quelle.

Henning
um 22:17

Ich kaufe noch ein i. ;-)

[…] Jenny habe ich dieses Stöckchen entdeckt, und da es offen für alle ist, mal beschlossen, […]

beeblebrox
um 23:02

Bäh. Itunes. Pfui Deibel.

Ich hab über Itunes nur 1-2 freie Podcasts abonniert, weil man leider anders an die Livesets einiger Leute so nicht drankommt. Nach dem Download wandel ich die Songs allerdings meistens in OGG oder 320kbps MP3 um, damit ich das auch ohne Itunes abspielen kann.

Last.fm mag ich eh lieber ;)

TiCar
um 12:22

Kleines Streitthema – illegal oder nicht :D

Privates tauschen ist erlaubt? Hmm, gut zu wissen, bin ich mir aber nicht wirklich sicher über diesen Sachverhalt?

Denn wenn ich eine gekaute CD rippe, um diese im Auto anzuhören, halte ich das noch für legal. Wenn ich diese Dateien aber unter Freunden verteile, egal auf welche Art und Weise (PC datenaustausch, oder Austausch per Internet, …), ist dieser Sachverhalt für mich schon nicht mehr wirklich legal, da die Zielpersonen die CD ja nicht gekauft haben und der Anbieter stellt die Quellen ebenfalls illegal zur Verfügung. Da Jenny wohl kaum die 1620 Titel legal erworben hat, wäre ich über solche öffentlichen Aussagen relativ vorsichtig. Man muss sowas ja nicht an die große Glocke hängen, auch wenn wir den Sachverhalt kennen, denn wer hat heutzutage schon alles legal erworben, was Musik oder Videos angeht :fowgel

Ticar: denn wer hat heutzutage schon alles legal erworben, was Musik oder Videos angeht

sehe ich genau so. außerdem war mein aktueller stand das man sich wohl musik für eigengebrauch laden darf, man darf sie nur nicht verteilen, was auch immer kenne mich da auch nicht so aus.

jeannie
um 15:20

Ich dachte immer, man darf mit dieser Musik nur keine Geschäfte machen

Henning
um 16:34

Leute Leute, dafür, dass ihr hier so definitive Aussagen trefft, seid ihr aber nicht besonders gut informiert. Wäre – gerade auch im eigenen Interesse – aber sinnvoll, sich mal zu informieren, was man darf und was nicht.

Wikipedia zum Stichwort Privatkopie:

Als Privatkopie wird die Kopie eines urheberrechtlich geschützten Werkes für die nicht gewerbliche und nicht öffentliche Nutzung bezeichnet.

Mit dem Aufkommen von Aufzeichnungsgeräten wie Tonbandgerät, Video- oder Cassettenrekorder konnten auch Privatpersonen Werke vervielfältigen. Da eine Kontrolle der Haushalte nicht durchsetzbar war, hat der Gesetzgeber die Privatkopie eingeführt. Zum finanziellen Ausgleich für die Urheber und Verwerter wurden Urheberabgaben eingeführt. Diese Geräte- und Leermedienabgabe beträgt derzeit in Deutschland zum Beispiel rund 17 Cent für einen DVD-Rohling und 9,21 Euro für einen DVD-Brenner. Für professionelle Hochleistungskopiergeräte werden bis zu 613,56 Euro abgeführt.

Mittlerweile ist die Privatkopie alltäglich geworden: Mit Videorekordern werden Fernsehsendungen aufgezeichnet und Dateien werden von Webservern auf den heimischen Rechner heruntergeladen.

Rechtsgrundlage

Deutschland

Die Privatkopie ist im deutschen Recht in § 53 UrhG geregelt. Sie ist eine so genannte Schrankenbestimmung des Urheberrechts, welche das grundsätzlich ausschließliche Vervielfältigungsrecht des Urhebers einschränkt. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs wird dahingehend ausgelegt, dass bis zu sieben Kopien für den engen privaten Kreis erlaubt sind.

Gemäß Â§15 UrhG steht allein dem Urheber das Recht zu, sein Werk zu verwerten. Dazu zählt auch die Vervielfältigung. Eine der vielen Einschränkungen des §15 UrhG ist die „Privatkopie“ aus §53 UrhG.

Geht da auch noch weiter. Lest das mal. Das ist nicht alles so schwarz/weiß.

jeannie
um 16:57

Danke, Henning. Dann darf ich ja noch

Romy
um 21:54

Ok … wenn wir jetzt noch eine Weile dieses Thema breit treten, braucht sich keiner mehr wundern … *grins*

Tobse
um 23:46

3 mal Korn, das gefällt mir ;-) Scheine nicht der einzige zu sein der ab und zu sowas hören möchte

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